Elektronische Nachweisführung
Anzeige- und Erlaubnisverfahren nun elektronisch
Anzeige- und Erlaubnisverfahren nun elektronisch
Wie wir bereits im März berichteten, müssen alle Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen ab dem 01. Juni 2014 den Anzeige und Erlaubnispflichten nach §§ 53, 54 und der AbfAEV nachkommen. Es ist nun möglich, Anzeigen und Erlaubnisse für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten elektronisch zu erstatten und anzuzeigen. Möglich wurde dies durch die Freischaltung der Webanwendung für das elektronische Anzeige- und Erlaubnisverfahren unter www.eAEV-Formulare.de.
Alle Dokumente können Sie nun online erstellen und an die Behörde übermitteln. Es ist aber auch möglich, die Dokumente auszudrucken oder abzuspeichern. Ausführlichere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der IKA.