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Häufige Fragen und Antworten

Finden Sie hier Antworten auf die häufigsten Fragen zur eANV-Software NSUITE.
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Unter welchen Bedingungen können bereits vorhandene Abfallprogramme/Wägeprogramme weiter genutzt werden?

Bestehende Systeme in einem Unternehmen können weiter genutzt werden, wenn diese einen Zugang zu den benötigten Daten für das Nachweisverfahren so ermöglichen, dass entweder die Anbindung von Zusatzmodulen für das elektronische Nachweisverfahren oder ein Datenaustausch zwischen der bestehenden und einer Anwendung für das elektronische Nachweisverfahren möglich wird. NSUITE.comfort kann an vorhandene Abfall- und Wägeprogramme zum Zwecke der elektronischen Nachweisführung angebunden werden und bietet Schnittstellen für den Datenaustausch an.

Existiert eine Schnittstelle zu SAP EH & S?

Ja, eine Schnittstelle existiert. NSUITE.comfort beinhaltet die Middleware-Komponente NSUITE-Client-Signaturund NSUITE-Register. Diese modularen Komponenten bilden alle erforderlichen Funktionalitäten für das elektronische Abfallnachweisverfahren ab und werden auf Basis von WebServices an SAP EH&S angebunden. Die für einen Begleit- und Übernahmeschein erforderlichen Informationen werden in SAP EH&S erfasst. Über mit der SAP AG abgestimmte Schnittstellen werden diese Daten dann an NSUITE.comfort übergeben. Die Daten eines Entsorgungsnachweises werden vollständig in NSUITE erfasst.

NSUITE.comfort sorgt für den reibungslosen Ablauf bezüglich der Erstellung der Nachweis- und Begleitdokumente im BMU-Schnittstellenformat inklusive Layertechnologie, der qualifizierten elektronischen Signatur, dem Dokumentversand und -empfang sowie der Registerführung.

Kann ich NSUITE auch für nicht gefährliche Abfälle nutzen?

Ja, in NSUITE können Sie sowohl gefährliche als auch nicht gefährliche Abfälle in nahezu identischen Arbeitsabläufen abwickeln. Nicht gefährliche Abfälle in NSUITE zu erfassen hat den Vorteil, dass Sie lediglich ein elektronisches Register für alle Abfallarten führen.

Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur?

Der Begriff 'qualifizierte elektronische Signatur' ist im Signaturgesetz (SigG) definiert. Sinngemäß ist eine qualifizierte elektronische Signatur eine Unterschrift in elektronischer Form, die folgenden Kriterien entsprechen muss:

  1. die Signatur ist ausschließlich einer natürlichen Person zugeordnet,
  2. die Identifizierung dieser Person ist möglich,
  3. die Signatur wird mit Mitteln erzeugt, die diese Person unter Ihrer alleinigen Kontrolle hat,
  4. die Signatur bezieht sich auf die unterzeichneten Daten, so dass eine nachträgliche Änderung dieser Daten erkannt werden kann,
  5. die Signatur beruht auf einem zum Zeitpunkt ihrer Erzeugung gültigen qualifizierten Zertifikat,
  6. die Signatur wird mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit, also einer Signaturkarte (Smartcard) und einem Kartenlesegerät, erzeugt.
Was ist der Unterschied zwischen dem fortgeschrittenen und dem qualifizierten Zertifikat?

Der wesentliche Unterschied zwischen qualifiziert und fortgeschritten liegt darin, dass das fortgeschrittene Zertifikat nicht auf einer Karte gespeichert wird, sondern eine Datei auf Ihrem Rechner darstellt. Die Nachweisformulare können jedoch nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gesetzeskonform signiert werden.  

Was muss in der bestehenden Software geändert werden?

Arbeitet ein Unternehmen bereits mit Abfallmanagementsoftware und will diese für die weitere Nutzung um Funktionalitäten für die elektronische Nachweisführung erweitern, so kann es zu diesem Zweck mit dem Produkt NSUITE.comfort die Komponenten NSUITE-Client-Signatur und NSUITE-Register erwerben. In der eigenen Software ist lediglich eine Schnittstelle zum Herausreichen (z.B. über einen Button Signieren) und Einarbeiten (z.B. über einen Button Einarbeiten) der Informationen der Nachweis- und Begleitdokumente erforderlich. NSUITE.comfort sorgt für den reibungslosen Ablauf bezüglich der Erstellung der Dokumente im BMU-Schnittstellenformat inklusive Layertechnologie, der qualifizierten elektronischen Signatur, dem Dokumentversand und -empfang sowie der Registerführung.

Erfolgt mit der Software eine automatische Registerführung?

Ja, es erfolgt eine automatische Registerführung für alle nachweispflichtigen Abfälle und die Abfälle, für die freiwillig Dokumente versendet werden. Außerdem können NSUITE-Kunden Registereinträge für nicht-gefährliche Abfälle qualifiziert elektronisch signieren und im Register ablegen.

Ist eine Stammdaten-/Adressverwaltung in NSUITE möglich?

In den NSUITE-Produkten NSUITE.web, NSUITE.inhouse und NSUITE-Register ist eine Stammdaten-/ Adressverwaltung enthalten.

Sind Suchfunktionen im Register möglich? Wenn ja, welche?

Erweiterte Suche über die für Registerauszüge möglichen Filterkriterien, i.e. Entsorgungsnachweisnr., Freistellungsantragnr., Begleitscheinnr., Übernahmescheinnr., behördliche Nummern, Abfallschlüssel. Zusätzlich kann im Register nach dem Zeitpunkt gesucht werden, zu dem ein Dokument dort abgelegt wurde.

Ist ein Datenaustausch mit Fremdsystemen (z. B. Finanz- und Rechnungswesen) möglich?

Ja, bei Nutzung von NSUITE.inhouse oder NSUITE.comfort können Schnittstellen zu Fremdsystemen geschaffen werden.

➔ Sehen Sie dazu unsere Entscheidungshilfen unter www.nsuite.de!

Können Geschäftspartner über verschiedene Provider zusammenarbeiten?

Ja, NSUITE-Anwender können stets mit Geschäftspartnern, die andere Provider nutzen, zusammenarbeiten, sofern auch diese Provider die für die elektronische Nachweisführung vorgegebenen Schnittstellen des BMU umsetzen.

Werden mobile Terminals angeboten?

Insbesondere mittels NSUITE.mobile ist es möglich, die NSUITE-Anwendungen über ein mobiles Endgerät wie Tablet oder Smartphone zu nutzen.

Steht eine Hotline zur Verfügung?

Ja, anstelle eines Ticketsystems verfügt NSUITE über einen hauseigenen telefonischen Support, den NSUITE Kunden unter +49 (0)30 6576 3800 erreichen.

Welche Art von Zertifikat ist zur Nutzung der OSCI-Postfächer der ZKS notwendig?

Sie benötigen ein fortgeschrittenes Verschlüsselungszertifikat. Dieses muss nur für jedes Postfach ausgestellt werden und sowohl für die Verschlüsselung, als auch für die Signatur freigeschaltet sein. Benutzen Sie das Postfach Ihres Providers - Sie haben also kein eigenes Postfach -, so wird auch kein fortgeschrittenes Zertifikat benötigt. Das Zertifikat beantragen Sie bei einer der bekannten Zertifizierungsstellen/Trust-Center.

Eine Liste der Anbieter fortgeschrittener und auch qualifizierter Zertifikate finden Sie hier:

www.bundesnetzagentur.de/.../Elektronische_Signatur/Zertifizierungsdiensteanbieter_ph.html

Die Zertifikate Ihrer Kommunikationspartner können als Adressanfrage an die ZKS-Abfall ermittelt werden.